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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Eine Klimabilanz ermöglicht die systematische Erfassung von Treibhausgasemissionen (THG) und hilft der Betriebsleitung, Emissionsquellen und Reduktionspotenziale zu identifizieren. Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, erhalten daher einen zusätzlichen Zinsbonus bei ausgewählen Programmen.
Wer wird gefördert?
Die Rentenbank fördert mit dem Zinsbonus landwirtschaftliche Primärproduzenten, die bereits eine Klimabilanz vorlegen können.
Welche Höhe hat der Zinsbonus?
Der Zinsbonus wird auf die im jeweiligen Programm geltenden Konditionen angerechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Zinsvergünstigung kann dem jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank entnommen werden
Welche Kriterien muss die Klimabilanz erfüllen?
Sie wurde entweder mit Hilfe eines beauftragten Beratungsunternehmens erstellt oder
vom Kreditnehmer gemeinsam mit seinem Partner in der Wertschöpfungskette (z.B. Molkerei, Schlachtunternehmen) als Grundlage für die Berechnung und Ausweisung dessen THG-Fußabdrucks erstellt.
Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols/Agriculture Guidance oder auf Grundlage des Berechnungsstandards für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK) in der Landwirtschaft.
Sie umfasst möglichst die Unternehmensebene, mindestens aber die Produktionszweigebene und mindestens die Scope 1-Emissionen. Der THG-Fußabdruck ist in CO2-Äquivalente je Einheit (z.B. ha, kg Milch) auszuweisen.
Sie ist bei Darlehensbeantragung nicht älter als drei Jahre.
Es erfolgt eine Einordnung der Ergebnisse anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe.
Wie kann der Zinsbonus Klimabilanz beantragt werden?
Ihr Finanzierungspartner beantragt im Rahmen eines Rentenbankdarlehens den Zinsbonus Klimabilanz für Sie mit.
Zur Beantragung benötigt Ihr Finanzierungspartner die Klimabilanz, welche die Kriterien der Rentenbank erfüllt.
Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Klimabilanz eine Bestätigung zur Einhaltung der Kriterien der Klimabilanz bei Ihrem Finanzierungspartner mit einzureichen. Zur Hilfestellung können Sie gerne das Formular „Bestätigung Kriterien Zinsbonus“ nutzen.
Welche Programme sind mit dem Zinsbonus Klimabilanz kompatibel?
Wachstum (Nr. 241 und 242)
Wachstum Leasing (Nr. 261 und 262)
Nachhaltigkeit (Nr. 243)
Nachhaltigkeit Leasing (Nr. 262)
Zukunftsfelder im Fokus für Primärproduzenten: 1.1, 2.2, 3.1, 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 6.1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 8.1, 9.1. (Nr. 325, 326 und 327)
Zukunftsfelder im Fokus Leasing für Primärproduzenten: 1.1, 2.2, 3.1, 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 6.1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 8.1, 9.1. (Nr. 330 und 331)
Sie haben noch keine Klimabilanz?
Aktuell fördern wir die Erstellung der Klimabilanz. Mehr Informationen finden sie auf Zuschussprogramm Klimabilanz.
Sie suchen die Programminformationen und andere Unterlagen zur Antragstellung? Hier finden Sie alle relevanten Dokumente zum Download sowie die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen.
*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.